Zuwendungen an die Stiftung
Zustiftungen
Zustiftungen bleiben für immer in der Stiftung Lebenshilfe Krefeld erhalten. Die Zinsen und Erträge hieraus fließen jedes Jahr in Projekte für Menschen mit Behinderungen.
Spenden
Spenden fließen nur einmalig in ein Projekt.
Das Vermächtnis
Es ist möglich, in einem Testament neben den Erben weitere Personen – natürliche oder juristische Personen – in Form eines so genannten Vermächtnisses zu bedenken.
Beispiel: Sie vererben Ihr Vermögen Ihren Kindern und vermachen einer gemeinnützigen Stiftung einen Betrag von 5.000,00 Euro. In diesem Fall wären Ihre Kinder verpflichtet, die Summe an die Stiftung auszuzahlen.
Für den Fall, dass Sie einer gemeinnützigen Organisation, wie z.B. der Stiftung Lebenshilfe Krefeld, ein Vermächtnis zukommen lassen, bleibt dieser Anteil von der Erbschaftsteuer frei.