Die Mitgliederversammlung des Vereins Lebenshilfe Krefeld hat 1999 beschlossen, die Stiftung Lebenshilfe Krefeld zu errichten.
Die Stiftung ist mit einem Startkapital von 150.000 Euro ausgestattet worden. Inzwischen ist das Stiftungskapital durch Zustiftungen auf mehr als 760.000 Euro gewachsen.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Verein Lebenshilfe für geistig Behinderte Krefeld e.V. zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke. Dies bedeutet, dass Maßnahmen zur Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung und sportlicher Betätigung von Menschen mit Behinderung gefördert werden. Im Gegensatz zum gemeinnützigen Verein muss die Stiftung das Kapital langfristig erhalten und ist dadurch geeignet, der Behindertenhilfe langfristig Mittel aus Zinserträgen, Dividenden und ähnlichen Einnahmen zur Verfügung zu stellen. Durch Schenkungen und Erbschaften kann das Stiftungskapital vermehrt werden.