Flexible Familienhilfen
„Freiräume schaffen durch Unterstützung im Alltag“
Familien mit einem von einer geistigen oder mehrfachen Behinderung betroffenen Familienmitglied sind täglich gefordert, oftmals sogar rund um die Uhr. Die Betreuung und Versorgung des behinderten Angehörigen erfordert von der Familie überdurchschnittliches Engagement. Für die familiären Bedürfnisse, aber auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche der Mutter, des Vaters und der Geschwisterkinder an die eigene Lebensgestaltung bleiben oftmals nur wenig Raum und Zeit.
Die „Flexiblen Familienhilfen“ der Lebenshilfe Krefeld
Unser Fachdienst „Flexible Familienhilfen“ bietet Hilfestellung und Entlastung durch vielfältige individuelle Unterstützungsangebote. Ziele dieser Assistenzleistungen und Integrationshilfen sind sowohl die Entlastung der Familie und ihrer Angehörigen wie auch die Unterstützung des zur Familie gehörenden Menschen mit Behinderung selbst.
Unsere Angebote stehen allen Familien mit einem behinderten Angehörigen offen – gleich ob es sich um ein Kind, eine/n Jugendliche/n oder einen erwachsenen Menschen mit einer Behinderung handelt. Auch die Lebensform, der Lebensstil, die nationale und konfessionelle Zugehörigkeit der Familie und ihrer Angehörigen sind keine Entscheidungskriterien für uns.
Unsere Leistungen
Unsere Angebote richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Familie und des Familienmitgliedes mit Behinderung. Gemeinsam mit der Familie werden passgenaue Hilfen geplant, die geeignet sind, die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen im Lebensalltag zu bewältigen, die mit der Behinderung des Familienmitgliedes einhergehen. Auf diese Weise können für die betreuenden Angehörigen persönliche „Freiräume“ im Alltag geschaffen und dem Menschen mit Behinderung zusätzliche Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden. Unsere Hilfen beziehen sich dabei ebenso auf den gewöhnlichen Lebensalltag der Familie wie auf ggf. eintretende besondere familiäre Notsituationen.
Unsere Unterstützungsleistungen werden von berufserfahrenen Fachkräften wie Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen oder Heil- und Sozialpädagogen/innen im Team mit Assistenzkräften wie Praktikantinnen und Praktikanten im BSJ/FSJ, Zivildienstleistenden und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht. Dies geschieht in der Regel in Form von Hausbesuchen in der Familie. Die weiteren Besuche (Umfang, Dauer, Inhalte und Ort) werden mit der Familie bzw. den Familienangehörigen unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Problemstellungen. Die Betreuung kann stundenweise entweder im Familienhaushalt des Menschen mit Behinderung oder außerhalb der Familie z. B. in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe erfolgen. Art und Umfang der Maßnahme richten sich nach den zwischen Familie, Leistungserbringer und Kostenträger vereinbarten und vom Kostenträger bewilligten Bedingungen.
Unsere Angebote
Unsere familienbezogenen Assistenzangebote und Integrationshilfen umfassen: stundenweise familienunterstützende Hilfen zur Betreuung des Familienangehörigen mit Behinderung zur Entlastung der Eltern/Angehörigen/ Familie
- individuelle Schul- und Kindergarten-/Kindertagesstättenbegleitung(Finanzierung:)
- Planung von und Begleitung zu Freizeitaktivitäten
(Finanzierung: Eigenbeteiligung, Zuschüsse können im Rahmen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII i. V. mit § 55 SGB IX oder/und im Rahmen von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (max. 1.470,--€/Jahr) u. Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach § 45 b SGB XI (1.200,--/2.400,-- €/Jahr) beantragt werden – Voraussetzung: Einstufung in Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 liegt vor)
- Ferien- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, junge u. ältere Erwachsene mit Behinderung (in Form von Einzel- und Gruppenangeboten)
(Finanzierung: Eigenbeteiligung, Zuschüsse können im Rahmen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII i. V. mit § 55 SGB IX oder/und im Rahmen von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (max. 1.470,--€/Jahr) u. Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach § 45 b SGB XI (1.200,--/2.400,-- €/Jahr) beantragt werden – Voraussetzung: Einstufung in Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 liegt vor)
- Ferien- bzw. Urlaubsreisen für Kinder, Jugendliche, junge u. ältere Erwachsene mit Behinderung (mit und ohne Elternbegleitung)(Finanzierung: Eigenbeteiligung, Zuschüsse können im Rahmen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII i. V. mit § 55 SGB IX oder/und im Rahmen von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (max. 1.470,--€/Jahr) u. Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach § 45 b SGB XI (1.200,--/2.400,-- €/Jahr) beantragt werden – Voraussetzung: Einstufung in Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 liegt vor)
- soziale Beratung bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung
- Beratung, Unterstützung und Antragstellung zum Persönlichen Budget(Finanzierung:)
- Einzelberatung für Menschen mit Behinderung zu spezifischen finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten
- Vermittlung von Kurzzeit- bzw. Ersatzpflege/-betreuung bei Verhinderung/ Ausfall der Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub o.ä.(Finanzierung: Eigenbeteiligung, Zuschüsse können im Rahmen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII i. V. mit § 55 SGB IX oder/und im Rahmen von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (max. 1.470,--€/Jahr) u. Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach § 45 b SGB XI (1.200,--/2.400,-- €/Jahr) beantragt werden – Voraussetzung: Einstufung in Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 liegt vor)
- Tagesangebote/Tagestreff für ältere Menschen mit Behinderung im Ruhestand
(Finanzierung: Eigenbeteiligung, Zuschüsse können im Rahmen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII i. V. mit § 55 SGB IX oder/und im Rahmen von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (max. 1.470,--€/Jahr) u. Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach § 45 b SGB XI (1.200,--/2.400,-- €/Jahr) beantragt werden – Voraussetzung: Einstufung in Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 liegt vor)
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen für Informationen oder ein Beratungsgespräch zu den aufgeführten familienunterstützenden Angebote der „Flexiblen Familienhilfen“ der Lebenshilfe Krefeld zur Verfügung. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts! Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.
Beraterin „Persönliches Budget“:
Koordinator „Individuelle Schul- und Kindergarten- / Kindertagesstättenbegleitungen“:
Leiterin ReiseKreisel: